Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Solar-Sphäre GmbH
Sudetenweg 7, 65520 Bad Camberg
Telefon: +49 157 51811915
Handelsregisternummer und zuständiges Gericht: in Bearbeitung
Umsatzsteuer-ID: in Bearbeitung
Vertreten durch: Scherer
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Solar-Sphäre GmbH gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nicht im jeweiligen Punkt eine Differenzierung vorgenommen wird.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
(3) Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
(4) Änderungen der technischen Ausführung der bestellten Waren und Leistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind und die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind folgende Zahlungsmodalitäten gültig:
(3) Die Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei verspäteter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher und 9% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Unternehmer zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Lieferung und Leistung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager des Auftragnehmers. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt.
(2) Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
(4) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
§ 5 Installation und Montage
(1) Der Auftraggeber hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Installation der Solaranlage gegeben sind. Hierzu gehören insbesondere ein tragfähiges Dach, geeignete Elektroinstallation und ausreichende Zugangsmöglichkeiten.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor Beginn der Montagearbeiten vorliegen.
(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Dauer der Montagearbeiten unentgeltlich Strom, Wasser und gegebenenfalls Lagerräume für Material zur Verfügung.
(4) Nach Fertigstellung der Installation erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber darf die Abnahme bei Vorliegen von nur unwesentlichen Mängeln nicht verweigern.
§ 6 Gewährleistung und Garantie
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von Abs. 1 ein Jahr ab Lieferung oder Abnahme.
(3) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind innerhalb einer Woche nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(5) Die Herstellergarantien für einzelne Komponenten (wie z.B. Solarmodule, Wechselrichter) werden an den Auftraggeber weitergegeben. Die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers gelten unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Auftraggeber.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Der Auftragnehmer gibt personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht an Dritte weiter, es sei denn, dass er gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet ist oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich eingewilligt hat.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf der Webseite einsehbar ist, enthalten.
§ 10 Urheberrecht
(1) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.04.2025
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