EEG 2027: Was das Ende der Einspeisevergütung bedeutet

Das Wichtigste in Kürze

  • Das EEG 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ablösen – beschlossen ist bisher aber nur der Regierungsentwurf vom 29. Juli 2026.
  • Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält 7,70 ct/kWh – garantiert für 20 Jahre.
  • Ab 2027 sind noch 5,2 ct/kWh für 36 Monate vorgesehen, danach folgt die Direktvermarktung.
  • Bei einem typischen Einfamilienhaus mit Speicher geht es um rund 3.800 Euro garantierte Vergütung.
Solar-Sphäre Team 13. August 2026
EEG 2027: Was das Ende der Einspeisevergütung bedeutet

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das EEG 2027 beschlossen. Die Kernaussage in den Schlagzeilen lautet: Die feste Einspeisevergütung fällt weg. Das stimmt in der Sache – aber es lohnt sich, zwei Dinge auseinanderzuhalten, bevor Sie daraus Schlüsse für Ihr eigenes Dach ziehen.

Wichtig vorweg: Das ist noch kein geltendes Recht

Was am 29. Juli beschlossen wurde, ist ein Regierungsentwurf, kein fertiges Gesetz. Der Weg dahin ist noch nicht zu Ende:

  • Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf ab September 2026.
  • Zusätzlich braucht das EEG eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.
  • Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Im parlamentarischen Verfahren können sich Zahlen und Schwellenwerte noch verschieben – das ist bei EEG-Novellen eher die Regel als die Ausnahme. Alle Zahlen in diesem Beitrag geben deshalb den Stand des Kabinettsentwurfs vom 29. Juli 2026 wieder. Wir aktualisieren den Artikel, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

Eines ist davon aber unabhängig: Was heute gilt, gilt für Anlagen, die heute ans Netz gehen. Und genau daraus ergibt sich die Rechnung weiter unten.

Was heute gilt – und für 20 Jahre gilt

Seit dem 1. August 2026 bekommen neue Dachanlagen bis 10 kWp 7,70 ct/kWh für den eingespeisten Überschuss. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 ct/kWh.

Entscheidend ist der Mechanismus dahinter: Der Satz, der bei der Inbetriebnahme gilt, wird für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre festgeschrieben. Er sinkt danach nicht mehr, egal was der Gesetzgeber später beschließt.

Diese Sätze gelten für Inbetriebnahmen bis zum 31. Januar 2027. Und: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre 20-jährige Vergütung nach heutigem Recht unverändert – der Entwurf sieht hier ausdrücklich Bestandsschutz vor.

Was sich ab 2027 ändern soll

Der Entwurf ersetzt die dauerhafte Festvergütung durch ein Modell mit zwei befristeten Bausteinen:

BausteinHöheDauer
Übergangszahlung5,2 ct/kWh36 Monate ab Inbetriebnahme
Direktvermarktungsbonus1,5 ct/kWhmax. 48 Monate, nur Anlagen unter 25 kW

Danach zählt der Marktwert des Stroms an der Börse. Die Übergangszahlung ist zudem nach Inbetriebnahmejahr gestaffelt und läuft schrittweise aus: 2027 gilt sie für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 bis 2030 nur noch unter 7 kW. Ab 2031 soll es sie gar nicht mehr geben.

Ein zweiter Punkt aus dem Entwurf wird in den Schlagzeilen oft übersehen, ist für die Praxis aber mindestens genauso wichtig: Die Einspeiseleistung neuer Dachanlagen soll auf 50 Prozent der Anschlussleistung begrenzt werden, um die Mittagsspitzen im Netz zu dämpfen. Der Entwurf enthält hier noch Varianten für Anlagen unter 25 bzw. unter 100 Kilowatt. Balkonkraftwerke sind ausgenommen.

Was das konkret kostet: zwei Rechenbeispiele

Die folgende Rechnung vergleicht die garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre – einmal bei Inbetriebnahme bis Ende 2026, einmal nach dem Entwurf ab 2027.

Angenommen ist eine 10-kWp-Anlage im Taunus/Rhein-Main-Gebiet mit rund 9.500 kWh Jahresertrag.

Beispiel 1 – Einfamilienhaus mit Speicher (70 % Eigenverbrauch, also rund 2.850 kWh Einspeisung pro Jahr):

Bis 31.12.2026Ab 2027 (Entwurf)
Vergütung7,70 ct/kWh, 20 Jahre5,2 ct/kWh für 3 Jahre, dann 1,5 ct/kWh Bonus für 4 Jahre
Garantierte Summerund 4.400 €rund 620 €

Beispiel 2 – Einfamilienhaus ohne Speicher (30 % Eigenverbrauch, also rund 6.650 kWh Einspeisung pro Jahr):

Bis 31.12.2026Ab 2027 (Entwurf)
Garantierte Summerund 10.200 €rund 1.440 €

Der Unterschied liegt also bei rund 3.800 Euro mit Speicher und rund 8.800 Euro ohne Speicher.

Diese Zahlen bitte richtig lesen

Das ist kein Geld, das ersatzlos verschwindet. Nach der Übergangszahlung wird der eingespeiste Strom weiterhin vergütet – nur eben zum Marktwert über die Direktvermarktung statt zu einem gesetzlich garantierten Satz. Dieser Marktwert kann über oder unter 7,70 ct/kWh liegen, und die Direktvermarktung verursacht ihrerseits Kosten.

Der ehrliche Unterschied ist deshalb nicht „viel Geld” gegen „kein Geld”, sondern Planungssicherheit gegen Marktrisiko: Heute wissen Sie beim Einschalten, was Sie in 18 Jahren pro Kilowattstunde bekommen. Nach dem Entwurf wissen Sie das nur noch für die ersten drei Jahre.

Warum Eigenverbrauch dadurch wichtiger wird

Beide Änderungen – die auslaufende Vergütung und die 50-Prozent-Begrenzung der Einspeiseleistung – zeigen in dieselbe Richtung: Der Strom, den Sie selbst verbrauchen, wird der wertvollste Teil Ihrer Anlage.

Die Rechnung dahinter ist einfach. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihnen den Bezugspreis von rund 35 ct. Eine eingespeiste bringt Ihnen nach dem Entwurf 5,2 ct. Der Abstand zwischen beiden war noch nie so groß – und genau diesen Abstand vergrößert ein Stromspeicher, indem er den Eigenverbrauch von typischerweise 30 auf 70 bis 80 Prozent hebt.

Wenn die Einspeiseleistung zusätzlich auf 50 Prozent gedeckelt wird, kommt ein zweiter Effekt dazu: Strom, der mittags weder ins Netz darf noch verbraucht wird, wäre ohne Speicher schlicht verloren. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen unsere Referenzprojekte – etwa das Einfamilienhaus in Hünstetten mit 16-kWh-Speicher.

Für bestehende Anlagen ohne Speicher ist das ein guter Zeitpunkt, über eine Nachrüstung nachzudenken. Sie ändert nichts an Ihrer laufenden Einspeisevergütung, verschiebt aber das Verhältnis zwischen Einspeisung und Eigenverbrauch.

Lohnt sich jetzt noch eine Anlage bis Jahresende?

Wenn Sie ohnehin über eine PV-Anlage nachdenken, ist die Antwort mit Blick auf die Vergütung klar ja – entscheidend ist aber der Zeitplan, und der ist inzwischen knapp.

Maßgeblich ist die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026, nicht der Zeitpunkt der Beauftragung. Dazwischen liegen mehrere Schritte, die sich nicht beliebig beschleunigen lassen: Planung und Angebot, die Anmeldung beim Netzbetreiber, Materialverfügbarkeit, der Montagetermin und die Zählersetzung. Je nach Netzbetreiber und Auslastung sollten Sie dafür mehrere Wochen bis Monate einplanen.

Realistisch heißt das: Für eine Inbetriebnahme in diesem Jahr sollte das Projekt jetzt starten. Wir sagen Ihnen in der Beratung offen, ob ein Termin bis Jahresende in Ihrem Fall noch machbar ist – und wenn nicht, rechnen wir Ihnen das Projekt ehrlich nach den neuen Bedingungen durch. Auch unter dem EEG 2027 bleibt eine PV-Anlage wirtschaftlich, der Schwerpunkt verschiebt sich nur von der Einspeisung zum Eigenverbrauch.

Welche Fristen und Anmeldewege bei Ihnen konkret gelten, hängt vom Netzbetreiber ab. Einen Überblick für unsere Regionen finden Sie unter anderem für Photovoltaik in Wiesbaden, Limburg an der Lahn und Bad Camberg.

Fazit

Das EEG 2027 ist beschlossene Sache im Kabinett, aber noch nicht im Bundestag. Für Sie als Hausbesitzer ergibt sich daraus eine ungewöhnlich klare Lage: Die Bedingungen für 2026 sind bekannt und für 20 Jahre garantiert, die für 2027 sind es nicht. Wer die alte Regelung noch mitnehmen möchte, muss die Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nehmen.

Wichtiger als die Frist ist aber die Richtung dahinter: Photovoltaik rechnet sich künftig über den Eigenverbrauch, nicht über die Einspeisung. Eine Anlage, die heute schon auf hohen Eigenverbrauch ausgelegt ist, steht auch nach 2027 gut da.

Stand: 13. August 2026. Dieser Beitrag gibt den Kabinettsentwurf vom 29. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir aktualisieren ihn nach der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat.

Umgesetzte Anlagen aus unserer Region, die zu den Themen dieses Beitrags passen.

Alle Referenzprojekte ansehen →